- Charterverkehr
- Gelegenheitsverkehr; Verkehr mit Fahrzeugen, v.a. Flugzeugen, Schiffen und Bussen, deren Beförderungskapazität ganz (Vollcharter) oder teilweise (Teilcharter, Raumcharter) für einen Einsatz, eine Folge von Einsätzen (Reisecharter) oder eine bestimmte Zeit (Zeitcharter) mit Personal gemietet oder gepachtet wird.- Ohne Personal: Bare Boat Charter.
Lexikon der Economics. 2013.